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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´ s) der innolase GmbH


1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges mit innolase GmbH vereinbart wurde gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB´s. Die Bekanntgabe erfolgt mit dem Verweis auf jedem Schriftstück die AGB´s  allgemein und öffentlich auf unserer Web-Seite www.innolase.de/AGB_SW_B6 einzusehen. Hat der Vertragspartner keine online Zugang kann er dieses gegenüber innolase GmbH aufzeigen und die AGB´s in schriftlicher Form anfordern.

Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB´s durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.
Vertragserfüllungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Verbleiben bei der Vertragslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.


2. Vertragsabschluss

2.1. Angebote sind, vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Vereinbarung, immer freibleibend und zeitlich begrenzt. Ist im Angebot keine Bindefrist ausgewiesen beträgt diese 30Tage ab Angebotsdatum.
2.2. Der zwischen innolase GmbH und den Käufer geschlossene Vertrag/Bestellung wird mit Unterschrift des Käufers verbindlich. 

2.2. Technische Änderungen die der Weiterentwicklung eines Produktes dienen, sowie Änderungen an Form, Farbe und/oder Gewicht, bleiben sie im Rahmen des Zumutbaren, sind sie zu akzeptieren.
2.3 Der Vertrag/Bestellung gilt erst mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch innolase GmbH, oder durch Auslieferung und Übergabe der Ware, als geschlossen.


3. Preise

3.1. Alle von innolase GmbH genannten Preise sind, sofern nicht anders ausdrücklich vermerkt, exklusive Umsatzsteuer.
Ist die MwSt nicht gesondert ausgewiesen, wird sie dem ausgewiesenen Preis immer hinzugerechnet.

3.2. Bei Lieferzeiten von mehr als 3 Monaten behalten wir uns vor, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.
3.2 Innolase GmbH ist berechtigt im Rahmen von Aktionen die Preise entsprechend anzupassen.


4. Zahlung (Fälligkeit, Teilzahlung, Skonto)

4.1. Soweit nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, ist der aus der Auftragsbestätigung ersichtliche Kaufpreis inkl. MwSt mit Lieferung des Kaufgegenstandes fällig. Zusatzkosten die nicht im Kaufpreis enthalten sind, sind vor der Lieferung gesondert aufzuführen.
4.2. Auslandsgeschäfte bei denen sich der Wohnsitz des Kunden oder der der Transferbank des Kunden nicht in der Europäischen Gemeinschft befindet oder/und der Kunde gegenüber innolase GmbH nicht bekannt ist, behält innolase GmbH sich das Recht vor, den Kaufpreis vor Lieferung des Kaufgegenstandes zu verlangen (Vorkasse). Der Bestell-/ bzw. Lieferprozess beginnt erst mit der Feststellung des Zahlungseinganges auf eines der Geschäftskonten der innolase GmbH. Der Kaufpreis ist immer inkl. der MwSt zu entrichten. Bei Ausfuhr der Ware ins Ausland kann sich der Käufer die MwSt vom Zoll erstatten lassen. innolase gmbH ist nicht berechtigt die MwSt zu erstatten.

4.2. innolase GmbH  behält sich das Recht vor, im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden, Lieferungen und / oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung etwaiger offener Forderungen zurückzubehalten, Verzugszinsen sowie den Ersatz weiterer, dem Verwender infolge des Verzuges entstandener Schäden zu verlangen.
4.3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn ein Gegenanspruch aus dem selben Vertragsverhältnis besteht.
4.4. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen; hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.
4.5. Der Kunde hat nicht das Recht den Kaufpreis eigenmächtig durch Abzug von Skonto zu mindern. Eine Teilzahlung erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit innolase GmbH. Eine Finanzierungbegehren über eine Bank oder Leasingunternehmen obliegt ausschließlich dem Kunden.



5. Kaufvertrag/ Lieferbedingungen

5.1. Die von uns angegeben Lieferfristen und Liefertermine sind unverbindlich.
Lieferverzögerungen, aus welchen Gründen auch immer, hin bis zu einem Zeitraum von 12 Wochen ab Auftragsbestätigung berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag.
Kaufverträge zwischen innolase GmbH und dem Kunden können, wenn vom Kunden unterschrieben, im Original sowie per FAX oder gescannt per EMail an innolase GmbH weitergeleitet werden. Ein per FAX oder gescannter Auftrag/EMail der durch den Kunden mit Kundenunterschrift an innolase GmbH geschickt wurde ist rechtsverbindlich und wird angenommen.

5.2. Lieferfristen laufen ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung.
5.3. innolase ist zur Teillieferung  und Verrechnung berechtigt. In der Auftragsbestätigung ist der Ort an den zu liefern ist angegeben. Die Ware wird in handelsüblicher und für den normalen Versand geeigneter Verpackung geliefert. Im Falle des Annahmeverzugs trägt der Kunde alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lager- Transport- und Arbeitszeitkosten. Auf Grund vorzunehmender Qualitäts-/Beschädigungs- und Vollständigkeitsüberprüfungen werden alle Herstellerverpackungen von innolase GmbH geöffnet. Eine, bei Auslieferung durch innolase GmbH, offene Herstellerverpackung stellt keinen Kaufpreisminderungsgrund dar.
5.4. Mangels entgegenstehender Vereinbarung behält sich innolase die Wahl des Transportweges sowie des Transportmittels vor. Alle Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Lager sowie auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde trägt auch das Transportrisiko, wenn auch die Versandkosten im Rahmen der Vertrages ausnahmsweise von innolase GmbH getragen werden.
5.5 Bei Auslandsgeschäften, Lieferort auserhalb Deutschlands, gilt der Kaufpreis ab Firmensitz innolase GmbH Deutschland. Der Transport der Ware zum Kunden erfolgt durch Abholung durch den Kunden oder Lieferung per Spediteur. Übernimmt innolase GmbH die Auslieferung über einen autorisierten Spediteur, trägt der Kunde das Transportrisiko sowie alle Transportkosten und Transportnebenkosten (Zoll usw.). Gleiches gilt wenn der Kunde einen Spediteur mit der Abholung der Ware bei innolase gmbH beauftragt.



6. Eigentumsvorbehalt

6.1. innolase GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde dies auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
Ebenso verpflichtet sich der Kunde, jeden Wechsel des Wohn- bzw. Geschäftssitzes innolase mitzuteilen.
6.3. Der Kunde verpflichtet sich, innolase GmbH einen Zugriff Dritter auf die Eigentums-vorbehaltsware, etwa im Falle einer Pfändung, so wie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
6.4. innolase GmbH ist berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 6.3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
6.5. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen Geschäftsanschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Falle unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten und wir sind jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle einer Mehrzahl von Forderungen unsererseits, werden Zahlungen des Schuldners primär jenen unserer Forderungen zugerechnet, die nicht durch einen Eigentumsvorbehalt oder andere Sicherungsmittel gesichert sind.
6.6. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes noch die Pfändung des Liefergegenstandes durch innolase gelten als Rücktritt vom Vertrag.


7. Versicherung

7.1. Stellt innolase GmbH dem Kunden Ware zur Verfügung (Demo, Lieferüberbrückung), so hat der Kunde diese mit ausreichendem Versicherungsschutz zu versehen, sodass auf jeden Fall bei Beschädigung der Ware, Diebstahl, Blitzschlag, Wasser, Überspannung oder andere Schadensereignisse in den Räumlichkeiten des Kunden die Ware vollumfänglich versichert ist. Das gilt auch für Ware, die an den Kunden verkauft und noch nicht vollständig bezahlt wurde. Tritt eines der vorgenannten Ereignisse ein und der Kunde ist nicht versichert haftet er vollumfänglich zum Neuwert für den Schaden.
7.2. Der Kunde tritt sämtliche Ansprüche aus Versicherungsleistungen im Zusammenhang mit der von innolase GmbH gelieferter Ware an uns ab. innolase GmbH nimmt diese Abtretung an.


8. Garantie und Gewährleistung

8.1. Der Geltungsbereich der Gewährleistung erstreckt sich auf Deutschland und dem eropäischen Ausland. Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet innolase GmbH im Rahmen der Nacherfüllung ob der aufgezeigte Mangel an der Ware durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung in angemessenen Zeit behoben wird.
Alle Artikel und Produkte, welche in einer Rechnung/Auftragsbestätigung mit einem Einzelpreis gesondert aufgeführt sind, gelten als eigenständige Sache, auf die etwaige Gewährleistungsrechte gesondert Anwendung finden.
8.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

8.3. Der Kunde muss innolase GmbH offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware, schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.4. Bei Beanstandungen, bei denen sich nach Prüfung kein von innolase GmbH zu vertretender Mangel ergibt, oder solchen, die auf Bedienungsfehlern oder unsachgemäßer Behandlung des Kunden beruhen, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Kosten innolase GmbH die aufgrund der Überprüfung der behaupteten Mängel entstanden sind, zu erstatten.
8.5. Will der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen eines Mangels zu.
Will der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn innolase GmbH die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
8.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt auf die Basiseinheit ein Jahr, sprich 12 Monate ab Lieferung der Ware. Verschleiß- sowie bewegliche Ausstattungen insbesondere Handstücke und Tips, die je nach Intensität und Art der Nutzung einer erhöhtem Gefahrenrisiko als auch einer beschleunigten Abnutzung unterliegen, sind von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen. Auf keinen Fall haftet innolase GmbH aus der Gewährleistung für mittelbare , konkrete, zufällige Schäden oder Folgeschäden aus einem vorrangegangenen oder eingetrtenen Ereignis.
8.7. Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Waren oder Vorführwaren und werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände, Vorführwaren oder Demo-Geräte ausgewiesen, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen. innolase GmbH haftet nicht für evtl. zu erwartende Fehlfunktionen bzw. Einschränkungen der Gebrauchstauglichkeit durch Abnutzung oder Alterung. Ein Anspruch auf Austausch oder Nachlieferung wird ausgeschlossen. Aktionswaren die im Rahmen von Sonderverkaufsaktionen mit Sonderpreisen verkauft werden, sind in der Regel Neuwaren aus Lagerbeständen. Die herstellerseitigen Warenverpackungen werden  durch innolase GmbH gelegentlich geöffnet und die Geräte im Rahmen der Qualitätssicherung in Betrieb genommen. Die Qulitätsprüfung stellt keinen Minderungsgrund der Ware dar, es bleibt Neuware.
8.8. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen, Waren- und Anschauungsmuster oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
8.9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch innolase GmbH nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Für medizintechnische Geräte gelten weiter die Bestimmungen des § 7 MPG, § 7 MPBetreibV und MedGV.
8.10 Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles, des Rechnungsbetrages.


9. Haftungsbeschränkungen

9.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet innolase GmbH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vor vertragliche und außervertragliche Haftung innolase´s  auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen bzw. gesetzlichen Vertreters innolase GmbH gilt.
9.1.2 Soweit vertragswesentliche Pflichten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt werden, ist die Haftung des Anwenders für eingetretene Schäden (auch mittelbare Schäden) auf die bei Vertragsschluss typischen, vorhersehbaren durchschnittliche Schäden und der Höhe nach auf den Auftragswert pro Schadensfall und Serie zusammenhängender Schäden beschränkt.  Alle weitergehende Rechte und Ansprüche, unabhängig vom Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Insbesondere der Ersatz mittelbarer Schäden wie beispielsweise entgangener Gewinn.
9.1.3 Eine Haftung ist insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch Vornahme zumutbarer Schadens mindernder Maßnahmen durch den Kunden hätte verhindert werden können.
9.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei innolase zurechenbare Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
9.3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Auslieferung der Ware.

9.4. Der Kunde betreibt die ihm durch innolase GmbH gelieferten Produkte ausschließlich auf eigenes Risiko. Die gelieferten Produkte entsprechen den gesetzlichen Vorgaben des MPG (Medizin Produkte Gesetz), sind durch den Hersteller nach ISO zertifiziert und tragen das CE Konformitätszeichen. Die Produkte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben/Zulassungen für das in den Verkehr bringen von Waren in die europäische Handelszone.
Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm obliegenden mit dem erworbenen Produkt in Verbindung zu bringenden Sicherheitsvorgaben, was die Anwendung  und Nutzung des Produktes betrifft, zu jedem Zeitpunkt einzuhalten und sichzustellen. Insbesondere sei hier auf das Wissen und die Kentnisse im Umgang mit Medizinprodukten verwiesen, die aus der Fachkompetenz des Anwenders/Betreibers hervorgeht. Die erforderliche Fachkompetenz muß auf verlangen durch den Anwender/Betreiber nachgewiesen werden. Handelt es sich bei der gelieferten Ware um ein Medizinprodukt gilt das/die MPG, MedGV,MPBetreibV. Innolase gmbH ist nicht autorisiert die fachliche Kompetenz eines Kunden/Anwenders zu prüfen oder ihm diese zukommen zu lassen. Sollte sich herausstellen, dass der Anwender/Betreiber nicht die erforderliche Fachkompetenz zum Betreiben des erworbenen Produktes hat und ihm ein weiter Betrieb untersagt wird, ist innolase GmbH nicht verpflichtet die Waren gegen Erstattung des Kaufpreises zurück zu nehmen. Die Produkteinweisung im Rahmen der Auslieferung und Aufstellung durch innolase GmbH dient ausschließlich der Handhabung des Produktes. Etweige Schäden an Personen oder Gegenstände die durch unsachgemäße Anwendung oder Nutzung des Produktes durch den Anwender/Betreiber/Kunden entstehen unterliegen nicht der Haftung der innolase GmbH.  Schadensersatzansprüche auf Grund unsachgemäßer oder falscher Anwendung/Nutzung oder generell schon der Gebrauch und die Anwendung des Produktes sind gegenüber innolase gmbH ausgeschlossen.



10.  Formvorschriften

10.1. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur.
10.2. Kundendaten unterliegen im Rahmen der Auftragsabwicklung der elektronischen Datenverarbeitung.
innolase GmbH wird bei Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachten.


11. Rechtswahl

11.1. Es gilt Deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie sonstiges internationales Recht finden keine Anwendung.


12. Gerichtsstandvereinbarung

12.1. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen.











                       

innolase GmbH                            TEL:. 06209 712148

In den Frechten 26                       FAX: 06209 712147

69509 Mörlenbach                       info@innolase.de

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